Ein weiteres Maßnahmen-Paket im Kampf gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona wurde diese Nacht von der großen Koalition beschlossen, mit einem Umfang von geschätzt zehn Milliarden Euro.

Dies sind die Beschlüsse:

  • Kurzarbeitergeld: Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1. Mai bis zum Jahresende mehr dazuverdienen. Zudem wird das Kurzarbeitergeld befristet angehoben: Gestaffelt nach der Bezugsdauer soll es auf bis zu 80 Prozent und für Eltern auf bis zu 87 Prozent erhöht werden.
  • Gastronomie: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt.
  • Pauschaler Verlustrücktrag: Erwartete Verluste dürfen von den Firmen mit bereits für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen verrechnet werden.
  • Arbeitslosengeld: Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I soll verlängert werden - und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.