Die Umsatzsteuersenkung zum 01.07.2020 stellt die Unternehmerpraxis vor erheblichen bürokratischen Aufwand. Viele Einzelfragen sind zu klären, zum Beispiel

  • Was ist maßgebend, Rechnungsstellung/Leistungserbringung/Auftragserteilung/Zahlungsfluss?
  • Wie gehe ich mit Gutscheinen um?
  • Brauche ich neue Rechnungen von meinem Vermieter, meiner Leasinggesellschaft?
  • Was geschieht mit Anzahlungen, wenn die Fertigstellung erst in der Zeit mit 16% Umsatzsteuer erfolgt?
  • Wie sind Hotelrechnungen korrekt ausgestellt - bei Übernachtung mit Frühstück?
  • Und was ist mit Restaurantrechnungen, wenn Essen und Getränke berechnet werden?
  • Muss ich als Unternehmer die Senkung der Umsatzsteuer an die Endkunden weitergeben oder kann ich?

Aus diesem Grund haben wir unsere Mandanten schon letzte Woche mit einem ausführlichen Rundschreiben informiert und bieten seit dieser Woche auch zwei Erklärvideos zu diesem Thema an, die unsere Mandanten per Mail von uns erhalten können. Hierin wird in verständlichen, praxisnahen Worten erläutert, wie Sie in welchen Fällen steuerlich korrekt vorgehen.

Mailen Sie uns, wenn Sie diese Videos erhalten möchten. So können Sie jederzeit und wiederholt nachschauen, wie Sie vorgehen können.

Viel Spaß damit!