Am hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum zu verlängern. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. (Quellen: BStBK online, FAQ Überbrückungshilfen, BMWi online)

Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 konnten vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, einen zu viel erhaltenen Anteil der Soforthilfe (Überkompensation) zurückzuzahlen und haben hierfür ihren Liquiditätsengpass zu ermitteln. Das Rückmeldeverfahren hierzu wurde jedoch gestoppt, weil sich die Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen haben. Am 19. August 2020 hatte Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart mitgeteilt, dass Nordrhein-Westfalen sich beim Bund erfolgreich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 eingesetzt hat. Die Verbesserungen im Überblick:

  • Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar, soweit diese nicht durch das Kurzarbeitergeld gedeckt werden
  • Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden.
  • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen, statt auf den Zahlungsfluss (Wahlrecht).
  • Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden.

 

Die genaue Ausgestaltung dieser Punkte wird derzeit noch zwischen dem Bund und den Ländern besprochen. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Unternehmen erneut angeschrieben werden, sobald die genaue Ausgestaltung vorliegt. (Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW)