Die Wiederaufnahme des Rückmeldeverfahrens zur NRW-Soforthilfe, auch Corona-Hilfe genannt, verzögert sich weiter. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit.

Wenn Sie noch in diesem Jahr abrechnen und (ggf. aus steuerlichen Gründen) zurückzahlen möchten, erhalten Sie Ende November eine Mail von der E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, die Ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmelde-Formular.

Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren