Nachdem das Land NRW das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe zwischenzeitlich anhalten musste, ist dieses nun erneut angelaufen.

Sie erhalten in diesen Tagen eine Mail von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit einer Beschreibung und dem Wahlrecht, die Abrechnung entweder freiwillig vorzuziehen oder erst nach Aufforderung in nächsten Jahr durchzuführen. Entscheiden Sie sich für die freiwillige vorgezogene Abrechnung, dann verwenden Sie dafür den personalisierten Link in der Mail. Sie erhalten sodann einen personalisierten Fragebogen zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses.

weitere Infos erhalten Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 

Gerne sind wir Ihnen beim Ausfüllen dieses Fragebogens behilflich, sprechen Sie uns an.