Viele wurden durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 schwer getroffen. Schon im Katastrophen-Erlass vom 23.07.2021 wird durch die Finanzverwaltung NRW auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Antrag auf Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung zu stellen. Dieser Antrag ist nach Ablauf des Kalenderjahres bis zum 31. März des Folgejahres möglich, also noch zwei Wochen lang. 

Gerne unterstützen Sie wir Sie bei diesem Antrag, sprechen Sie uns an!