Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat letzte Woche entschieden, dass die Be­schei­de, mit denen die Be­zirks­re­gie­rung Düs­sel­dorf ge­leis­te­te Co­ro­na-So­fort­hil­fen von den Emp­fän­gern teil­wei­se zu­rück­ge­for­dert hat, rechts­wid­rig sind. In drei von über 500 anhängigen Verfahren entschied das Verwaltungsgericht, dass die Soloselbständigen die Corona-Hilfen nicht zurückzahlen müssen. In allen drei jetzt entschiedenen Streitigkeiten, die repräsentativ für einen Großteil der weiteren Verfahren sind, hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Es bleibt also weiter spannend.

Wichtig: Nur wer Einspruch eingelegt hat, profitiert

Das Gericht betonte, dass nur diejenigen die Hilfe nicht zurückzahlen müssen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile vom 16. August 2022, Az. 20 K 7488/20, 20 K 217/21 und 20 K 393/22