Bisher werden die laufenden Einkünfte von Photovoltaikanlagen in der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und ggf. auch in der Umsatzsteuer besteuert.

Auf Antrag ist es bis Ende diesen Jahres möglich, diese Einkünfte dem Bereich der Liebhaberei zuzuordnen und damit aus der Besteuerung herauszunehmen. Zusätzlicher Vorteil der aktuellen Vereinfachungsregel ist, dass auch die Entnahme aus dem „Unternehmen Photovoltaikanlage“ einmalig „steuerfrei“ erfolgen kann.

Wenn die folgenden fünf Voraussetzungen allesamt erfüllt sind, können Sie mithilfe des verlinkten Anhangs dafür sorgen, dass Sie ab 2023 keine Einkünfte aus Ihrer Photovoltaikanlage mehr versteuern müssen. Natürlich können ab diesem Zeitpunkt auch Kosten im Zusammenhang mit der Anlage nicht mehr steuerlich abgesetzt werden und Verluste wirken sich steuerlich nicht mehr aus.

Die Voraussetzungen sind:

Begünstigte Anlagen: < 10,0 kW/kWp 

Zeitpunkt der Inbetriebnahme muss nach dem 31.12.2003 oder bei sog. ausgeförderten Anlagen vor mehr als 20 Jahren liegen.

Verbrauch des selbst produzierten Stroms Der selbst produzierte Strom darf neben der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz ausschließlich in den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Räumen verbraucht werden.

Antragsfrist Neue Anlagen in diesem Sinne sind solche Anlagen, welche nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen werden. Für Altanlagen, deren Inbetriebnahme vor dem 01.01.2022 lag, muss der Antrag auf Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung bis zum 31.12.2022 gestellt werden.

Keine Veränderung während des Veranlagungszeitraums Die vorgenannten Voraussetzungen müssen in zeitlicher Hinsicht während des gesamten Veranlagungszeitraums erfüllt sein. Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des BMF-Schreibens nur während eines Teils des Veranlagungszeitraums vor, kann die Vereinfachungsregelung nicht in Anspruch genommen werden.

Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, finden Sie hier den Link zum Antragsformular das Finanzministeriums NRW, für deren Inhalt wir keinerlei Haftung übernehmen: Formular NRW