Den meisten Steuerpflichtigen, die mit Kryptowährungen handeln, ist inzwischen bekannt, dass der Gewinn aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr zu versteuern ist. 

Werden Verluste aus solchen Geschäften realisiert, so können diese Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden, sodass nur der nach Verlustverrechnung verbleibende Gewinn versteuert werden muss. Dabei wissen die Meisten jedoch nicht, dass die realisierten Verluste in Gewinnjahre vor- oder zurückgetragen werden können, und damit mit angefallenen Gewinnen zu verrechnen sind. 

Das Jahr 2022 war, wie in der Szene bekannt ist, ein sehr verlustreiches. Durch den Absturz der Kurse sind viele Trader in erhebliche Verlustbereiche gerutscht und halten ihre Währungen nun so lange, bis die Kurse in ferner Zukunft wieder steigen werden. Statt des Haltens der Währungen kann es jedoch sinnvoll sein, innerhalb des Jahreszeitraumes noch schnell zu verkaufen, die Verluste zu realisieren und damit in die Zukunft vortragen zu können. Bei gewinnträchtigen Geschäften in der Zukunft können die realisierten Verluste dann verrechnet werden. Werden die Kryptowährungen einfach nur gehalten, so gehen die Verluste unter und künftige Gewinne müssen versteuert werden.

Vorstehende Ausführungen gelten insbesondere für diejenigen, die kurzfristige Investitionen tätigen und damit erhöht spekulieren. Die Steuerpflichtigen, die die Währungen ohnehin langfristig halten, ohne intensiv und spekulativ kurzfristig zu "traden", besteht das Risiko des Untergangs der Verluste eher nicht, weil dann auch die Gewinne nicht innerhalb eines 1-Jahres-Zeitraumes liegen und damit nicht steuerpflichtig sind.

Bei Fragen zur Thematik stehen wir selbstverständlich zu Ihrer Verfügung.