Angesichts der Corona-Krise hat sich die Regierung am  auf ein umfangreiches Konjunkturprogramm geeinigt. Die vereinbarten Maßnahmen haben ein Volumen von 130 Milliarden Euro. Kernpunkte sind die Senkung der Mehrwertsteuer sowie Entlastungen für Familien, Wirtschaft und Kommunen.

Folgende Maßnahmen sind u.a. aus steuerlicher Sicht geplant:

  • Absenkung der Umsatzsteuer: Der Umsatzsteuersatz soll vom 1. Juli an bis zum  von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt werden.

  • Steuerlicher Verlustrücktrag:  Für die Jahre 2020 und 2021 soll dieser auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert werden. Beispielsweise über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage soll dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden. Spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 soll dann die Auflösung der Rücklage erfolgen.

  • Kinderbonus für Familien: Eltern sollen einmalig pro Kind 300 Euro erhalten. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt.

  • Entlastung bei den Stromkosten: Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.

  • Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer: Diese soll auf den 26. des Folgemonats verschoben werden.
  • Degressive AfA: Als steuerlicher Investitionsanreiz soll eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt werden.

Die Eckpunkte des Konjunkturpaketes sind u.a. auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung  und BMF