Wie bereits berichtet können Kleine und mittelständische Unternehmen, die  Ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, weitere Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Die 2. Runde der Überbrückungshilfe, die für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert wird, soll voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 beantragt werden können. Erste Details hierzu hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesfinanzministerium bereits am 18.09.2020 veröffentlicht. Insbesondere wurden die Zugangsbedingungen vereinfacht und die Förderung ausgeweitet. Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen Änderungen:

Zielsetzung

Das Überbrückungshilfe-Programm gilt seit dem 01.06.2020 und soll branchenübergreifend Freiberufler, Soloselbständige und KMU mit Zuschüssen unterstützen, sollten sie aufgrund der Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sein. Während der ersten Antragsphase hat sich herausgestellt, dass die Zugangsvoraussetzungen von mindestens 60% im April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr zu streng waren, sodass die Voraussetzungen gelockert, die Fördersätze erhöht und das Programm verlängert worden ist.

 

Antragsvoraussetzungen

Künftig ist zur Antragstellung berechtigt, wer entweder 

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April - August 2020 im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten hatte oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens durchschnittlich 30% in den Monaten April-August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatte.

 

Erhöhung der Förderung

 

Die bisherige Deckelung der Förderung von Kleinbetrieben mit maximal zehn Mitarbeitern auf höchstens 9.000€/15.000€ entfällt, sodass auch KMU eine höhere Förderung beantragen können. Darüber hinaus wurde u.a. die Personalkostenpauschale von bisher 10% der förderfähigen Kosten auf 20% erhöht. Folgende Fördersätze gelten:

  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten) 
  • 60% der Fixkosten bei mehr als 50% Umsatzeinbruch (bisher 50% der Fixkosten)
  • 40% der Fixkosten bei mehr als 30% Umsatzeinbruch (bisher wurde erst ab einem Umsatzeinbruch von 40% erstattet)

 

Nachzahlungen werden ermöglicht

Anders als bei der 1. Runde der Überbrückungshilfe soll es bei der Schlussabrechnung auch möglich sein, Nachzahlungen zu erhalten. Bisher waren nur Rückforderungen vorgesehen.

 

Sollten Sie vorab schon erste Fragen zum Antragsverfahren haben, melden Sie sich gerne bei uns!

 

(Quelle: Bundesfinanzministerium)