Die Zeit drängt - Unternehmen mussten zwangsweise schließen, Einnahmen fehlen. Aus diesem Grund arbeitet die Regierung mit Hochdruck an den Details, Eckpfeilern und Auszahlungsmodalitäten der sog. November-Hilfen. Die tagesschau meldet hierzu heute:
"Details der milliardenschweren Corona-Finanzhilfen für geschlossene Betriebe stehen fest. Einnahmen aus dem Außer-Haus-Geschäft sollen Gastronomen behalten dürfen. Auch für Solo-Selbständige gibt es Erleichterungen.
Gastronomen können auf eine großzügige Regelung bei den neuen Nothilfen für geschlossene Betriebe hoffen. Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf sollen von den zugesagten Hilfen nicht abgezogen werden, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Pro Woche sollen etwa Restaurants bis zu 75 Prozent ihres durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes vom November 2019 erhalten.
Laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier gibt es inzwischen eine Einigung über die Details der Hilfen. Sein Haus habe sich mit dem Finanzministerium auf ein "relativ unbürokratisches Verfahren" verständigt. Die Regierung hat eine rasche Auszahlung versprochen. Geplant ist, dass Betriebe vor Ende des Monats mindestens Abschlagzahlungen erhalten.
Etwa zehn Milliarden Euro hat der Bund für die November-Hilfen veranschlagt. Zugute kommen sollen sie privaten und öffentlichen Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen, die wegen der neuen Corona-Beschränkungen den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
Auch Solo-Selbstständige sollen sie in Anspruch nehmen können. Wer zum Beispiel im Kunst- und Kulturbereich tätig ist, soll damit seinen Lebensunterhalt bestreiten können.
Ebenso können indirekt betroffene Betriebe die Hilfe beantragen. Dies soll für Unternehmen gelten, "die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze" mit geschlossenen Betrieben erzielen. Andere staatliche Zahlungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld sollen angerechnet werden.
Grenze bei 5000 Euro
Für Solo-Selbstständige plant die Bundesregierung besondere Erleichterungen im Verfahren: Sie sollen die Nothilfen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro direkt beantragen können, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Unternehmen müssen dagegen einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einschalten.
Bund und Länder hatten Ende Oktober neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Restaurants, Bars, Kneipen, Theater, Konzerthäuser oder Kinos müssen im November schließen. Restaurants dürfen nur Speisen außer Haus verkaufen, Hotels keine Touristen mehr beherbergen."
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/novemberhilfen-corona-ausser-haus-101.html