Durch den Lockdown light sind viele Unternehmen bestimmter Branchen massiv eingeschränkt worden. Mit Verkündung der Maßnahmen wurden Hilfen versprochen – und vorgestern wurde verkündet, wie diese Hilfen konkret aussehen und vor allem, wann sie fließen:

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro
  • andere Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 10.000 Euro
  • die Antragstellung startet in der letzten November–Woche 2020 (voraussichtlich am 25.11.2020)
  • Erste Auszahlungen erfolgen ab Ende November 
  • Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch

 Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2020 https://www.bmwi.de/

Wir stehen in den Startlöchern, um unseren Mandanten schnell helfen zu können!