Bereits am 16.03.2022 brachte das Kabinett umfangreiche Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket auf den Weg. Enthalten sind dabei rückwirkend ab 01.01.2022 folgende Änderungen aus dem Steuerentlastungsgesetz 2022:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

Am 16.02.2022 verständigte sich das Kabinett auf das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, welches folgende Änderungen im Kern beinhaltet:

  • Erweiterte Verlustverrechnung,
  • Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,
  • Verlängerung der Home-Office-Pauschale,
  • Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
  • Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro und
  • Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.

Letzte Woche dann, am 23.03.2022 einigte sich der Koalitionsausschuss im Grundsatz auf ein weiteres Entlastungspaket, welches nun umgesetzt werden soll. 

Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Dazu zählen insbesondere:

  • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Der Benzinpreis sinkt damit um 30 Cent je Liter, Diesel um 14 Cent je Liter.
  • Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro.
  • Vergünstigte Tickets für den ÖPNV.
  • Zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Weitere Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen

 

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html