Von März bis Mai 2020 wurde die sog. NRW-Soforthilfe 2020 als Sofortmaßnahme für Corona-Einschränkungen an Antragsteller ausgeschüttet. Rückmeldungen zu Liquiditätsengpässen mussten daraufhin bis Ende Oktober letzten Jahres erfolgen, die Rückzahlung zu viel erhaltener Beträge ist bis dieses Jahr gestundet worden.

Diese und letzte Woche nun folgen massenweise Mails mit dem Betreff "Übermittlung fehlender Daten an die Finanzverwaltung hinsichtlich erhaltener Corona-Hilfe mit der Antragsnummer xxx". Die Korrekturen betreffen fast immer die Steuernummer im Antrag (die ohne "/" eingegeben werden muss), die IBAN (die ohne Leerzeichen eingegeben werden musste) und die Steuer-ID (die ebenfalls ohne Leerzeichen eingegeben werden musste).

Sehr schade, dass diese "formalen Fehler" nun alle händig behoben werden müssen und nicht von der EDV ausgemerzt werden können, zumal auf die Anforderung der Eingabe damals nicht hingewiesen wurde.

Aber nach Corona-Hilfsprogrammen, zwischen der Meldung zum Transparenzregister und vor der Meldung zur Grundsteuerreform hat der Steuerberater ja noch genug Luft, diese Formalien abzuarbeiten.