Die im dritten Entlastungspaket beschlossene Inflationsausgleichsprämie ermöglicht es Arbeitgebern,
bis zu 3.000 EUR
im Zeitraum 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024
steuer- und sozialversicherungsfrei
freiwillig zusätzlich an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen.
Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Prämie infolge der anhaltend hohen Inflation
- im begünstigten Zeitraum,
- zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn,
- zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation gezahlt wird.
Der Betrag kann in Teilbeträgen ausgezahlt werden, pro Arbeitsverhältnis ist die Obergrenze von 3.000 Euro zu beachten.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/inflationsausgleichspraemie-2130190