Die im dritten Entlastungspaket beschlossene Inflationsausgleichsprämie ermöglicht es Arbeitgebern,

 bis zu 3.000 EUR

 im Zeitraum 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024  

 steuer- und sozialversicherungsfrei 

 freiwillig zusätzlich an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen. 

Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Prämie infolge der anhaltend hohen Inflation

  1. im begünstigten Zeitraum,
  2. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn,
  3. zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation gezahlt wird.

Der Betrag kann in Teilbeträgen ausgezahlt werden, pro Arbeitsverhältnis ist die Obergrenze von 3.000 Euro zu beachten. 

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/inflationsausgleichspraemie-2130190