Voraussichtlich ab Januar 2023 erhöhen sich die vom Finanzamt angesetzten Immobilienwerte bei der Vererbung/Schenkung von Immobilien gravierend. Zwar ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, die Änderung damit noch nicht garantiert, aber der aktuell vorliegende Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022, der in dieser Brisanz ein bisschen in der Fachwelt untergangen ist, wo er doch seit Oktober vorliegt, wird doch in Fachkreisen als "recht belastbar" angesehen. Nach diesem Entwurf führen Änderungen im Bewertungsgesetz in vielen Fällen zu Erhöhungen des für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Werts, während die steuerlichen Freibeträge nicht erhöht werden.

Es kann daher steuerlich sinnvoll sein, geplante Immobilienübertragungen noch im Jahr 2022 durchzuführen, um die Anwendung des neuen Rechts zu vermeiden. Wichtig und maßgeblich ist hier zumeist der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung. 

Bei der steuerlichen Berechnung helfen wir gerne, wobei aufgrund der Kürze der Zeit bis zum Jahreswechsel eine "vernünftige Analyse der IST-Situation, die Planung zur Steueroptimierung und die Beratung" nicht mehr möglich erscheint.