Minimieren Sie Ihre Steuerlast!

Natürlich können Sie Ihre Steuererklärung über EDV-Programme oder die Software der Finanzverwaltung selbständig erstellen. Die Wirren der deutschen Steuergesetzgebung sind jedoch nicht zu vernachlässigen.

Als erfahrene Steuerkanzlei stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Entsprechend Ihrer individuellen Situation decken wir Sparpotenziale und beraten Sie zu Ihrem Vorteil.

Unsere Dienstleistungen umfassen an dieser Stelle:

  • Prüfung der Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärungsdaten, die vom Finanzamt ab 2014 zur Verfügung gestellt werden, um so schon im Vorfeld zu wissen, was das Finanzamt weiß und ggf. Unstimmigkeiten/Abweichungen klären zu können
  • Nachfragen Ihrer persönlichen Situation, um ggf. weitere Abzugsmöglichkeiten aufzudecken
  • Anfertigung Ihrer Steuererklärung
  • Prüfung alternativer Veranlagungsformen in der Einkommensteuer
  • Prüfung der Einkommensteuervorauszahlungen
  • bei Bedarf Anpassung der laufenden Einkommensteuervorauszahlungen
  • Berechnung und Mitteilung des errechneten Ergebnisses
  • Übermittlung der elektronischen Erklärung an das Finanzamt
  • Einreichung der Originalbelege durch meinen Boten beim Finanzamt (Hol- und Bringservice)
  • Prüfung der Steuerbescheide und Mitteilung über Höhe und Fälligkeit
  • bei Bedarf Einlegung des Rechtsbehelfes gegen Steuerbescheide und Beantragung von Aussetzung der Vollziehung

Steuerberater erhalten für die Bearbeitung der Steuererklärungen ihrer Mandanten regelmäßig eine Fristverlängerung über den 31. Juli des Folgejahres hinaus bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Vereinbaren Sie noch heute hier einen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, ob Sie alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen!