
Zum 1. Januar 2025 wirken zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen. Um den Überblick zu wahren, hat das BMF über die wichtigsten Änderungen zusammenfassend informiert. Hierunter fallen ein höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, vollständiger Ausgleich der kalten Progression und vieles mehr. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen stichpunktartig zusammen. Bei Fragen und zusätzlichem Informationsbedarf zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Für Bürgerinnen und Bürger
– Steuerliche Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progression: Erhöhung des Grundfreibetrages auf 12.096,00 €, Anpassung der Tarifeckwerte zum Ausgleich der kalten Progression und Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages zuzüglich des Freibetrages für den Betreuungs -oder Ausbildungsbedarf von insgesamt 9.600,00 € pro Kind. Zudem wird das Kindergeld auf 255,00 € pro Kind und Monat erhöht.
– Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag auf 39.900,00 €
– Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten auf 80 % der Aufwendungen bis maximal 4.800,00 € je Kind
– Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen: Vereinheitlichung der zulässigen Bruttoleistung auf 30 kW (peak) je Wohn -oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten
– Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
– Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen
– Anhebung des bisherigen Erbfallkosten-Pauschbetrages auf 15.000,00 € bei der Berechnung der Erbschaftsteuer
– Grundsteuer: Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 auf Grundlage des reformierten Rechts
Für die Wirtschaft
– Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 mit Übergangsregelungen für kleinere Unternehmen
– Besteuerung der Kleinunternehmer: ab dem 01.01.2025 können auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anwenden. Gleichermaßen gilt das für Kleinunternehmer im Inland für das EU-Ausland
Bürokratieabbau
– kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege (8 statt 10 Jahre)
– zentrale Datenbank für die Steuerberatung
– längere Bekanntgabefristen bei Verwaltungsakten, zum Beispiel Steuerbescheiden: Änderung der drei Tagesvermutung auf nun vier Tage
Sonstiges
– Energiesteuergesetz: die Energiesteuer für als Kraftstoff versteuertes Erdgas wurde angehoben, die Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr steigt ebenfalls und die Steuerentlastung für sogenannten Agrardiesel sinkt
– Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden
Weitere Informationen finden Sie auf der Nachricht des BMF online unter beigefügtem Link:
Quelle: BMF online, Meldung vom 27.12.2024 Bundesfinanzministerium – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025