Während der Corona-Pandemie haben viele Länder sogenannte Konsultationsvereinbarung geschlossen, die den grenzüberschreitend beschäftigten das Arbeiten im Home-Office erleichtert haben. Die Konsultationsvereinbarungen haben dazu geführt, dass die Tätigkeit im Home-Office und damit im Wohnsitzstaat abweichend zum Arbeitgeberstaat nicht zu einem Wechsel des Besteuerungsrechtes geführt hat. Diese Regelungen sind im Sommer 2022 ausgelaufen, sodass die Regelungen, die bereits vor der Pandemie galten, wieder gültig geworden sind. Die bürokratisch sehr aufwendigen Regelungen führen dazu, dass Grenzpendler jeden einzelnen Home-Office-Tag im Wohnsitzstaat versteuern müssen. Dies bringt für viele Beschäftigte erhebliche Unsicherheiten mit sich.

 

Mit Pressemitteilung vom 16.4.2025 der Landesregierung NRW ist nun endlich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden angepasst worden. Die nun angekündigte Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Home-Office pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat – also zum Beispiel in den Niederlanden – erbracht worden. Damit entfällt für diese Tage eine doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten, was den administrativen Aufwand für die Betroffenen deutlich reduziert.

 

Diese Vereinbarung zwischen den beiden Ländern ist sehr zu begrüßen und ein erster Schritt zu einer modernen, alltagstauglichen Lösung im grenzüberschreitenden Arbeitsleben. Wir hoffen, dass ähnliche Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit den weiteren Grenzstaaten umgesetzt werden.

Quelle: Landesregierung NRW, Pressemitteilung vom 16.4.2025

Erleichterung für Grenzpendler: Deutschland und Niederlande einigen sich auf neue Homeoffice-Regelung – Nordrhein-Westfalen begrüßt Anpassung des Steuerabkommens | Land.NRW

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