
Als vorerst letzten Baustein der umfangreichen Regelungen rund um die elektronischen Kassensysteme hat die Finanzverwaltung am 01.01.2025 die Übermittlungsmöglichkeiten der Meldung elektronischer Kassensysteme über das Programm “Mein Elster” und die ERiC-Schnittstelle bereitgestellt. Spätestens nach Ablauf einer Übergangsfrist sind ab dem 01.07.2025 sämtliche elektronische Kassensysteme innerhalb eines Monats zu melden.
Wenn Sie meldepflichtige Systeme benutzen, sind Sie für die Einhaltung der Meldepflicht verantwortlich. Insbesondere um späteren Ärger mit dem Betriebsprüfer zu vermeiden, sollten Sie die erforderlichen Mitteilungspflichten bezüglich Ihrer Kassensysteme sorgfältig erfüllen. Vor dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet sein. Ab dem 01.07. angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung angemeldet sein. Bei der Außerbetriebnahme gilt die gleiche Frist.
Sollten Unsicherheiten hinsichtlich der für Sie geltenden Meldepflicht bestehen, übersenden wir Ihnen gerne ein ausführliches Mandanten-Informationsschreiben mit Schritt für Schritt Anleitung. Bitte zögern Sie nicht, uns hiernach zu fragen.