Bei wirtschaftlich Tätigen, denen bereits bis zum Stichtag 30. November 2024 (Start der Einführung der W-IdNr.) eine USt-IdNr. vergeben wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der
W-IdNr., da die W-IdNr. der USt-IdNr. entspricht.
Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, wurden Sie durch eine im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Bekanntmachung darüber informiert, dass Ihre USt-IdNr. ab dem 3. Dezember 2024 zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Die W-IdNr. wird zusätzlich bereits um das Unterscheidungsmerkmal -00001 erweitert.
Sie finden das Dokument zur öffentlichen Bekanntmachung unter Downloadbereich. Sollte Ihnen Ihre USt-IdNr. nicht mehr vorliegen, können Sie hier eine elektronische Mitteilung Ihrer
W-IdNr. veranlassen.
